Stromvergleich

Die günstigsten Strompreise im Internet

Stromvergleich

In Deutschland setzt sich der Strompreis derzeit wie folgt zusammen:

Eine Übersicht der Zusammensetzung für den Privatkunden54,0 % Staatliche Strompreisanteile: Steuern und Abgaben*, Umlagen**
22,0 % Energiebeschaffung, Vertrieb, sonstige Kosten und Gewinnmarge
24,0 % Netzentgelte

* Mehrwertsteuer 19,0 % + Stromsteuer, Konzessionsabgabe
** Unter anderem Umlage nach EEG, Umlage nach KWKG, Umlage nach §19 StromNEV, Umlage Offshore-Haftung, Umlage für abschaltbare Lasten

An der Zusammensetzung ist zu erkennen, dass neben den größten Einflussfaktoren, wie Energiebeschaffung, Netzentgelte und Steuern, auch die Umlage nach EEG einen nennenswerten Beitrag am Strompreis leistet.

Wie können Stromkosten gesenkt werden?

Im Internet findet man viele Ratgeber zum Stromsparen im Haushalt. Schon mittels weniger Tricks kann sich die Stromrechnung am Ende des Jahres verringern. Ansonsten ist auch ein Stromvergleich zu empfehlen. Durch die ständigen Preisänderungen lohnt sich ein Vergleich immer und durchs wechseln kann man häufig noch vom Neukundenboni profitieren. Auch die Erwägung, zu einem Ökostromanbieter zu wechseln, sollte vorgenommen werden, da die Preise für Ökostrom mittlerweile auf demselben Niveau wie die konventionellen Strompreise sind und man sich mit dem emissionsfreien und nachhaltig erzeugten Strom für den Umweltschutz einsetzen kann.

Energiebeschaffung, Vertrieb und sonstige Kosten

Die Energiebeschaffung von Strom ist äußerst komplex und erfordert viel Know-how. Die Energieversorger müssen viel Zeit und langjährige Erfahrung in sehr vielen Bereichen aufweisen, um ihr Unternehmen wirtschaftlich führen zu können. Das richtige und effiziente Kostenmanagement ist dabei wichtig um marktgerechte Energiepreise erzielen zu können. Beim Vertrieb fallen Gehälter für Mitarbeiter, Gemeinkosten, wie Miete oder auch Herstellungskosten an, welche alle mit dem Gewinn gedeckt werden müssen.

Was ist die EEG-Umlage und wie funktioniert sie?

EEG ist die Abkürzung für das „Erneuerbare-Energien-Gesetz„, welches das Ziel gesetzt hat (insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes) eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung in Deutschland zu ermöglichen, fossile Ressourcen zu schonen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung zu verringern und die Weiterentwicklung von Technologien zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch soll stetig steigen und im Jahr 2050 mindestens 80% betragen. Dabei wird darauf geachtet, dass dieser Ausbau auch kosteneffizient und netzverträglich erfolgt. Um den Strom aus erneuerbaren Energien optimal in das Elektrizitätsversorgungssystem zu integrieren, sollen die Kosten für den Abnehmer gering gehalten werden. Das heißt, die Preise für den Strom aus erneuerbaren Energien sind durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf einen niedrigeren Preis festgelegt. Dies führt zu einer höheren Attraktivität für den Verbraucher. Die Preise, die Kraftwerksbetreiber für ihren produzierten Strom erhalten sind im Gegensatz dazu weitestgehend durch die Strombörse bestimmt. Außerdem wird das Einspeisen in das öffentliche Netz von Betreibern einer Erneuerbare-Energien-Anlage vergütet. Die Auszahlungen an die EE-Anlagenbetreiber müssen finanziert werden und werden von allen Stromverbrauchern bezahlt.

Beeinflussung der EEG-Umlage

Die Umlage ist der Differenzbetrag dieser Zuzahlungen und ist grundsätzlich Teil des Strompreises. Somit wird der Ausbau und Wechsel zu den erneuerbaren Energien in Deutschland finanziert. 2017 beträgt die Höhe der EEG-Umlage 6,88 ct/kWh. Sie wird jährlich bis zum 15. Oktober des Kalenderjahres durch die Netzbetreiber für das folgende Jahr ermittelt und festgelegt. Beeinflusst wird die Höhe der Umlage beispielsweise durch einen vorausgesagten Börsenstrompreis, den Letztverbrauch, den Zuwachs an EEG-geförderten Anlagen, den derzeitigen EEG-Kontostand und eine Liquiditätsreserve zur Absicherung, falls mehr Vergütungszahlungen anstehen, als erwartet.

Dies kann zum Beispiel durch ein besonders sonnenreiches (Fotovoltaik/Sonnenenergie) oder windiges (Windkraft) Jahr zustande kommen. Obwohl die EEG-Umlage prinzipiell von allen Stromverbrauchern gezahlt wird, gibt es Sonderregelungen für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen (Möglichkeit einer Ermäßigung) und Eigenversorger (unter bestimmten Bedingungen muss auf den selbst verbrauchten Strom die EEG-Umlage an den zuständigen Netzbetreiber gezahlt werden). Seit 2003 steigt der Betrag der EEG-Umlage kontinuierlich an (von ca 0,4 ct/kWh im Jahr 2003 auf nun 6,88 ct/kWh im Jahr 2017), wodurch sich der generelle Anstieg des Strompreises in den letzten 15 Jahren erklären lässt. Im Jahr 2013 kam die Offshore-Haftungsumlage* in Höhe von 0,25 Cent pro Kilowattstunde hinzu), welche bis heute nicht abgeschafft wurde und ein weiterer Grund für den steigenden Strompreis ist.

*Deckung von Schadensersatzkosten im Falle eines verspäteten Anschlusses von Windparks an das Übertragungsnetz oder durch Netzunterbrechungen, die länger als 10 Tage dauern

Steuern

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf alle Strompreise beträgt 19 %, da Strom nicht als existenzielles Lebensmittel gilt und deswegen mit dem höheren Satz besteuert wird. Trotz politischer Diskussionen und Anstrengungen ist eine Veränderung in naher Zukunft nicht absehbar. Die eingenommene Stromsteuer mit 2,05 ct/kWh fließt überwiegend als zusätzlicher Bundeszuschuss in die Rentenversicherung.

Netzentgelte

Als weitere große Komponente der Strompreiszusammensetzung sind Netzentgelte ein rechtlich geregeltes Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Netzbetreiber ihre Netznutzungsentgelte den Behörden zur Genehmigung vorlegen. Das Netznutzungsentgelt für Haushaltskunden beträgt etwa 6 ct/kWh, wobei für Industriekunden/Großverbraucher, die an höhere Spannungsebenen angeschlossen sind, Ermäßigungen angeboten werden. Diese Ermäßigungen werden auf die Netzentgelte der Privathaushalte umgelagert. Für die Energiewende werden die Stromnetze modernisiert und ausgebaut werden müssen, weshalb zukünftig mit weiteren Netzentgelten zu rechnen ist, die den Strompreis steigen lassen.

Anstieg des Strompreises – Aber was sind negative Strompreise?

In Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern, tritt in letzter Zeit vermehrt der Begriff „negative Strompreise“ auf. Tritt dieser Fall an der Strombörse ein, wird für die Lieferung von Strom nicht vom Käufer, sondern vom Verkäufer bezahlt. Doch wie kommt es dazu? Da man Strom technisch nicht lagern kann, muss er sofort abgegeben werden. Das Problem ist also die Steuerungsflexibilität der Kraftwerke. Bei einem sehr geringen Stromverbrauch vergleichen Kraftwerksbetreiber die Kosten, Strom zu negativen Preisen abzugeben, mit den Kosten ein Kraftwerk abzuschalten und später wieder neu zu starten. So kommt es zu negativen Strompreisen.

Alle Faktoren zusammen betrachtet und mittels einer Gegenüberstellung des Verbraucherpreisindex und des Strompreisindex ist ein deutlicher Trend zu verzeichnen: In den letzten Jahren hat sich der Strompreis durch verschiedene Einflüsse stark entwickelt und ist überdurchschnittlich schnell gestiegen.

Kritik an der Preisentwicklung

Die Ausnahmeregelungen für die Industrie erhöhen den Strompreis für alle weiteren Stromverbraucher und treiben den Preis in die Höhe. Kritiker der steigenden Preise befürchten außerdem seit einigen Jahren, dass diverse große Energieversorger das Stromangebot manipulieren, um die Preise künstlich hochzuhalten. Auch werden die Preiserhöhungen durch steuerliche Erhöhungen oder gestiegene Abgaben kritisiert, da der Strompreis angeblich stärker erhöht wurde, als überhaupt nötig. Somit wäre die EEG-Umlage nur ein Teil der Kostenerhöhung und nicht der Hauptverursacher. Bewiesen wurden diese Befürchtungen jedoch noch nicht.