Strompreisbremse

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Was ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse war eine Maßnahme der Bundesregierung, um die Strompreise für Verbraucher:innen und kleine und mittlere Unternehmen zu begrenzen. Sie galt vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und sollte die Folgen der hohen Energiepreise abmildern.

Die Strompreisbremse sah vor, dass für 80 Prozent des Stromverbrauchs aus dem Vorjahr nur 40 Cent pro Kilowattstunde berechnet werden, wenn der vertragliche Arbeitspreis (kWh) höher war. Für den Mehrverbrauch pro Kilowattstunde galt der reguläre Preis des jeweiligen Stromversorgers.

Wann wurde die Strompreisbremse abgeschafft?

Die Strompreisbremse wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft, da die Bundesregierung keine Verlängerung beschlossen hat. Das bedeutet, dass die Strompreise ab diesem Jahr wieder vollständig vom Markt bestimmt werden und die Verbraucher:innen keine staatliche Entlastung mehr erhalten.

Welche Konsequenzen hat die Abschaffung der Preisbremse für den Verbraucher?

Durch die Abschaffung der Strompreisbremse können Stromrechnungen für viele Haushalte und Unternehmen deutlich steigen. Je nach Anbieter und Vertrag sollten Verbraucher:innen sich schnell um einen günstigen Stromtarif bemühen. Mithilfe eines Stromvergleichs können Verbraucher:innen einfach die Preise vergleichen und den Anbieter wechseln.

Das Ende der Strom- und Gaspreisbremse ist sinnvoll

Zwar sorgten die eingeführten Energiepreisbremsen für viele Verbraucher:innen für Entlastung wegen der hohen Stromkosten, eine zusätzliche Belastung für alle Steuerzahler war sie dennoch. Da sich die Energiemärkte nun wieder beruhigt haben, war das Ende der Preisbremsen eine sinnvolle Maßnahme.

Neukundentarife unter 40 Cent machen Strompreisbremse irrelevant

Da der durchschnittliche Strompreis für Neukunden seit mehreren Monaten unterhalb der Kappungsgrenze von 40 Cent liegt, ist die Strompreisbremse für Verbraucher:innen irrelevant geworden und die Abschaffung eine logische Konsequenz gewesen.

  • Bundesregierung.de – Privathaushalte & Unternehmen sollen mit Strom- & Gaspreisbremse entlastet werden
  • BMWK – Der Abwehrschirm gegen hohe Energiepreise