Strom anmelden

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Umzug oder Neueinzug
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Strom anmelden bei Umzug oder Einzug in neue Wohnung?

Immer wenn ein Umzug in eine neue Wohnung stattfindet, musst du Strom anmelden. Am besten beschäftigst du dich so früh wie möglich mit dem Thema, damit du nicht rückwirkend den Strom anmelden musst und mit zusätzlichen Kosten belastet wirst.

Etwa 4–6 Wochen vor deinem Einzug in eine neue Wohnung solltest du telefonisch oder schriftlich per Post Strom anmelden. Vorher kannst du ganz bequem diverse Stromanbieter im Internet vergleichen.

Tipp: Mit unserem Stromvergleich findest du den passenden Anbieter für deine Wohnung.

Strom neu anmelden und Bonus kassieren

Achte darauf zu prüfen, ob in deiner neuen Wohnung ein grundlegender Wechsel des Stromanbieters nötig ist. Oftmals lassen sich auf dem Strommarkt günstigere Tarife finden, als der bisherige Stromanbieter anbietet. Wird der Strom in der neuen Wohnung noch vom Grundversorger bezogen? – dann lohnt sich ein Strompreisvergleich, schließlich wird der Stromwechsel zusätzlich noch mit einer Wechselprämie belohnt.

Folgende Informationen benötigst du, um Strom anzumelden:

  • Deine neue Adresse
  • Deine bisherige Adresse
  • Deine Zählernummer & den Zählerstand (kWh)
  • Deinen Namen
  • Deine Bankverbindung
  • Deine Telefonnummer

Alten Anbieter bei Umzug kündigen oder bleiben:

Denk daran, wenn du umziehst, kannst du ggf. vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und deinen alten Stromanbieter kündigen. Diese außerordentliche Kündigung muss aber rechtzeitig und schriftlich erfolgen.

Sofern du den alten Anbieter selbst kündigst, z. B. wegen Umzug, wird dieser dir Bescheid über deine Kündigung geben und dich anschließend informieren, ob eine Strombelieferung zur neuen Adresse möglich ist.

Selbstverständlich kannst du auch bei deinem alten Stromversorger bleiben, wenn dieser in deinem neuen Wohnort Strom liefert. Bleibst du beim alten Versorger, musst du Strom lediglich ummelden.

Je nach Versorgungsmöglichkeit des Stromanbieters muss nicht zwangsläufig gewechselt werden, in vielen Fällen reicht auch eine einfache Ummeldung aus. Wenn du dich für einen neuen Stromanbieter entscheidest, wird dieser in der Regel für dich die Kündigung des alten Anbieters übernehmen.

Nichts unternehmen und einziehen:

Wenn du einfach in die neue Wohnung einziehst, ohne etwas zu unternehmen und Strom verbrauchst, bist du in der Grundversorgung. Die erste eigene Wohnung könnte eine solche Situation sein, da man ja zuvor noch nie einen Stromanbieter hatte. In solchen Fällen kann man binnen von nur 2 Wochen kündigen und zum günstigeren Stromanbieterwechseln – die Kündigungsfrist bei der Grundversorgung beträgt nämlich nur 2 Wochen.

Zählerstand notieren:

Ob du beim alten Anbieter bleibst, wechselst oder in der Grundversorgung landest, wichtig ist es immer den Zählerstand zu notieren. Mit dem Zählerstand kannst du später kontrollieren, ob auf deiner Rechnung alle Angaben stimmen und dein Stromverbrauch korrekt abgerechnet wird.